Terms and conditions (ALZB)

1. Allgemeines

[1] Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge im kaufmännischen bzw. unternehmerischen Geschäftsverkehr. Sie gelten ferner für die Anbahnung, den Abschluss sowie die Abwicklung aller – auch künftiger – Geschäfte mit dem Kunden. Unsere ALZB gelten ausschließlich. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann und insoweit Vertragsbestandsteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferungen an ihn vorbehaltlos ausführen. Unsere ALZB gelten anstelle etwaiger Einkaufsbedingungen des Kunden auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen des Kunden vorgesehen ist oder wenn wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner AGB liefern, es sei denn wir haben ausdrücklich auf die Geltung unserer ALZB gegenüber dem Kunden schriftlich verzichtet. Der Ausschluss der AGB des Kunden gilt auch dann, wenn unsere ALZB zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.

[2] Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschl. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Rückbestätigung maßgebend.

2. Schriftform

Soweit diese Bedingungen schriftliche Erklärungen voraussetzen, genügen im Rahmen des Verkehrsüblichen auch Fernschreiben, Telefax oder E-Mail dieser Schriftform.

3. Zustandekommen des Vertrages

[1] Unsere Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend; Vertragsbeziehungen entstehen – auch bei vorangegangener fernmündlicher Abstimmung eines Geschäfts – erst mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung. Unser Schweigen auf Spezifikationen in Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Kunden gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls werden die Bestellungen ohne Spezifikationen oder sonstige Abweichungen von uns ausgeführt und die Produkte gemäß unserem Angebot geliefert.

[2] Auf offensichtliche Fehler (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und/oder unvollständige Bestellungen oder fehlende Bestelldokumente hat der Kunde uns zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung unverzüglich hinzuweisen.

4. Lieferung, Lieferzeit, Lieferstörungen, Teillieferungen

[1] Lieferungen erfolgen gemäß INCOTERMS „ab Werk“. Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Gelsenkirchen.

[2] Soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart, erfolgt die Beauftragung des Spediteurs – zwecks Transports der Produkte – zum Kunden oder im Streckengeschäft zu dessen Abnehmer namens und im Auftrag des Kunden. Die Gefahren des Transports ab Werk gehen stets zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch hinsichtlich jeglicher Veränderungen der Produkte oder der Verpackung auf dem Transport. Die unbeanstandete Annahme der Produkte durch die Spedition gilt als Beweis für die ordnungsgemäße Verpackung. Die Wahl der Versandart nehmen wir nach pflichtgemäßem Ermessen vor, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Frachterhöhungen nach Vertragsabschluss sowie Sonderkosten, die durch Transportbehinderung, z.B. in Folge Streiks, pandemischen Seuchen, Unwetter etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

[3] Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport und Lagerung der Produkte verantwortlich.

[4] Alle angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Kurzfristige Lieferüberschreitungen sind unschädlich, falls nicht die Parteien den Liefertermin ausdrücklich als verbindlich schriftlich in dem Vertrag bezeichnet haben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsschluss. Bei unverbindlichen Lieferterminen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten.

[5] Sofern wir verbindliche Lieferfristen, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt ganz- oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft, oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Ereignisse höherer Gewalt oder eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung sowie das Entstehen oder Vorhandensein pandemischer Seuchen die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine derartige Leistungsstörung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 3 Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

[6] Teillieferungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen, insbesondere rationelle Auftragsabwicklung behalten wir uns vor, soweit solche dem Kunden nicht unzumutbar sind.

[7] Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschl. Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

 

5. Preise, Preisfälligkeit, Zahlungsmodalitäten

[1] Der im Angebot angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO und exklusive Fracht, Porto und, so-weit eine Transportversicherung vereinbart wurde, Versicherungskosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer, auch wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.

[2] Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Zahlungen erfolgen innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug.

[3] Leistet der Kunde auf eine Mahnung, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Kunde kommt auch dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt, sofern diese Rechtsfolgen ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt sind. Verzugszinsen werden mit 9 Prozentpunkten über dem bei Fälligkeit der Zahlungsforderung jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

[4] Zu einer Aufrechnung ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zustehen würde, darf der Kunde dieses nur wegen solcher Forderungen geltend machen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

6. Eigentumsübergang

[1] Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Produkten vor, bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind. Dies gilt auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.

[2] Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ausreichend, insbesondere gegen Feuer, Wasser und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkt betreffenden Schadensfall werden bereit, hiermit in Höhe des Wertes der Produkte an uns abgetreten.

[3] Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Produkte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumungen von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät. Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte ab, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von der Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen.

7. Gewährleistung, Mängel und Haftung

[1] Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten diejenigen Produktbeschreibungen, die insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserem Angebot Gegenstand des jeweiligen Vertrages unter Anwendung dieser ALZB geworden sind. Eine Zusicherung der Leistungseigenschaft oder Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft als rechtlich garantiert bzw. zugesichert bei Vertragsschluss bezeichnet haben.

[2] Unabhängig von etwaigen Garantien bestehen die Gewährleistungsansprüche 12 Monate ab Gefahrübergang.

[3] Unsere Gewährleistung (Ansprüche aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung bei Sachmängeln) und die sich hieraus ergebende Haftung ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion, oder auf mangelhafter Ausführung, oder fehlerhaften Herstellungsstoffen oder, soweit geschuldet, mangelhafter Anwenderinformationen beruhen. Insbesondere ist die Gewährleistung und die sich hieraus ergebende Haftung aufgrund Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung ausgeschlossen für die Folgen fehlerhafter Benutzung, ungeeigneter Lagerbedingungen, und für die Folgen chemischer, elektromagnetischer, mechanischer oder elektrolytischer Einflüsse, die nicht den in unserer Produktbeschreibung oder einer abweichenden Vereinbarung Produktspezifikation unsererseits vorgesehen, durchschnittlichen Standarteinflüssen entsprechen. Vorstehendes gilt nicht bei arglistigem, vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln unsererseits, oder Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und einer Haftung nach einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand.

[4] Der Kunde führt nach Eingang der Vertragsprodukte bei ihm eine Eingangskontrolle anhand des Lieferscheins dergestalt durch, ob die gelieferten Produkte der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen und ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Fehler vorliegen. Die Geltung des § 377 HGB wird ausdrücklich vereinbart. Erkennbare Sachmängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Tagen nach Eingang der Produkte zu rügen. Versteckte Sachmängel unverzüglich nach Entdeckung. Letztere sind spätestens innerhalb der Gewährleistungsverjährungsfrist gemäß Abs. 2 uns gegenüber zu rügen.

[5] Bei rechtzeitiger und von uns als begründet anerkannter Mangelrüge haben wir die Wahl, entweder durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung Nacherfüllung zu bewirken. Wir haben das Recht zum zweimaligen Versuch der Nacherfüllung.

[6] Für das Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haften wir nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In Fällen leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) und nur bis zur Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens. Die Einschränkung gilt nicht für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bzw. im Anwendungsgebiet des Produkthaftungsgesetzes.

8. Unvorhersehbare Ereignisse, Höhere Gewalt

Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, insbesondere Höhere Gewalt, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Vorhandensein pandemischer Seuchen usw. die wir dem Kunden unverzüglich mitgeteilt haben, befreien uns für deren Dauer zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit von der Lieferpflicht, ohne dass wir dem Kunden zum Schadensersatz oder zu sonstigen Kompensationen verpflichtet sind und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, soweit wir diesen noch nicht abgewickelt haben.

9. Qualitätsmanagement

[1] Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich über fehlerhafte Lieferungen und Reklamationen zu informieren, die die Qualität oder Sicherheit unserer Produkte beeinträchtigt. Insbesondere informiert uns der Kunde unverzüglich über Vorkommnisse, bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sie auf einer unerwünschten Nebenwirkung eines Produktes, auf einer Fehlfunktion, einer Verschlechterung der Eigenschaft oder der Leistung eines Produktes, einschließlich Anwendungsfehlern aufgrund einer Unzulänglichkeit der bereitgestellten Informationen beruhen und die direkt oder indirekt eine der nachstehenden Folgen hatte oder hätte haben können:

  1. a) den Tod eines Patienten, Anwenders oder einer anderen Person,
  2. b) die vorübergehende oder dauerhafte schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Patienten, Anwenders oder einer anderen Person oder
  3. c) eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Gesundheit.

[2] Der Kunde unterstützt uns aktiv und auf eigene Kosten bei der Durchführung von Korrekturmaßnahmen im Feld (z.B. Versendung von Sicherheitsinformationen und / oder Rückrufen).

[3] Der Kunde erfüllt die ihm nach dem jeweiligen geltenden Recht obliegenden Anzeige- und Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden.

[4] Der Kunde darf ausschließlich von uns schriftlich zur Verfügung gestellte bzw. schriftlich genehmigte Produktaussagen verwenden. Der Kunde darf nachträgliche Änderungen am Produkt, dessen Kennzeichnung / Verpackung sowie Zweckbestimmung nur vornehmen, insofern diese vorab schriftlich von uns genehmigt wurden.

10. Sonstiges

[1] Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, für nichtig erklärt werden oder undurchführbar sein, hat diese Unwirksamkeit, Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit nicht die Unwirksamkeit der sonstigen Regelungen zur Folge. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der gewollten Bestimmung im Rahmen des rechtlich Zulässigen am nächsten kommt.

[2] Änderungen und Ergänzungen dieser ALZB sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die das Schriftformerfordernis aufhebt.

[3] Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar erwachsenden Streitigkeiten ist Gelsenkirchen.

[4] Das Vertragsverhältnis unterliegt der Geltung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Kollisionsnormen.